Fortbildungsveranstaltungen für Zahntechniker gibt es viele, der Unternehmertag des Arbeitgeberverbands Zahntechnik e. V. (AVZ), Berlin, bleibt etwas Besonderes. Unter dem Titel „Querdenker Zukunft, Ethik – Ökonomie – Technik, eine kritische Drei-Säulen-Betrachtung“ beschäftigten sich die Referenten mit anspruchsvollen Themen, an denen verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Laborinhaber heute nicht mehr vorbeikommen. Mehr als 50 Teilnehmer aus ganz Deutschland folgten der Einladung und reisten am 6. und 7. September 2019 ins rheinhessische Köngernheim.
Für eine immer gewährte Unterstützung, Rat und einem stets fairen Austausch mit dem Berufsstand des Zahntechnikers verleiht der Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V. 2019 dem Menschen und Politiker Prof. Dr. Edgar Franke den „Johann-Beckmann-Preis“. Beckmann (1739–1811) gilt als Begründer der technologischen Wissenschaft. Als Ökonomieprofessor an der Universität Göttingen entwickelte er Forschungstheorien mit ganzheitlichem Ansatz. Hierzu untersuchte er systematisch handwerkliche Tätigkeiten nach technischen Prinzipien, um die Herstellung durch den Einsatz von geeigneten Verfahren und Werkzeugen effizienter zu gestalten. Sein Anliegen war es, Akzeptanz für neue Wissenstheorien zu schaffen und Strukturen, die den Fortschritt behinderten, zu überwinden. Unsere Idee vom Überwinden fester nicht mehr zeitgemäßen oder unsozialen Strukturen ist der Ansatz eines kämpferischen und zukunftsorientierten Wirkens von politischen Entscheidungen. Der AVZ verbindet den Preis mit Dank und Anerkennung im Geist des Namensgebers Professor Johann Beckmann.
Die Unternehmer trafen dort auf den zuvor ausgezeichneten Prof. Dr. Edgar Franke, der maßgeblich den Straftatbestand des § 299 a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – auf den Weg gebracht hat. „Dieser schützt den fairen Wettbewerb und die Integrität heilberuflicher Entscheidungen, die gerade auch für Zahntechniker von besonderer Bedeutung sind“, so Franke. Und sie hörten von Staatsanwalt Christian Hartwig, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, wie der § 299 a umgesetzt und angewendet wird. Dabei setzen die Strafverfolgungsbehörden besonders auch auf die präventive Wirkung des Gesetzes durch Aufklärungsarbeit im Vorfeld.
Dr. Peter M. Finke ist Zahnarzt und Zahntechnikermeister. Seiner Meinung nach gehört die Zahnersatzherstellung kompromisslos in die Hand der zahntechnischen Meisterlabore. Entschieden sprach er sich gegen chairside-, womöglich von Hilfspersonal gefertigte Versorgungen aus und forderte ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden und der Politik, um Patienten vor insuffizientem Zahnersatz zu schützen.
Der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell, Campus Remagen, eröffnete das Panel Ökonomie mit einem Perspektivenwechsel auf das Thema Digitalisierung. Nach Zahlen habe die Digitalisierung und Technisierung keine Arbeitsplätze gekostet. Am Ende zähle die Bilanz, Berufsbilder verändern sich, aber Arbeitskräfte werden weiterhin gebraucht. Sell wünschte sich eine Aufwertung des Zahntechniker-Berufs – weg vom Zulieferer hin zum Partner des Zahnarztes auf Augenhöhe.
„Der Zahntechniker zwischen den Mahlsteinen der gemischt administrierten und freien Märkte“ – Dipl. Volkswirt Guido Braun, Würzburg, skizzierte das schwer lösbare Dilemma des Zahntechnikerhandwerks. Auf der einen Seite reglementierten Höchstpreislisten die Kalkulation und Rechnungsstellung, auf der anderen Seite liege es im Interesse des Zahnarztes die Zahnersatzkosten, weil reiner Kostenfaktor, zu senken. Kein anderer (Heil-)Beruf befinde sich in solchen Abhängigkeiten, kritisierte Braun.
Ansprechpartner
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Präsident
Mobil: 0151 – 27 651 076
AVZ – Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V.
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