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Der Arbeitgeberverband Zahntechniker (AVZ) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte

Wenn auch mit vielen Änderungen versehen, weil eine umfassende humanmedizinische Approbationsordnung gemeinsam für Ärzte und Zahnärzte aus sachlichen Gründen aufgeschoben werden musste, ist mit der Zustimmung des Bundesrates der Weg für die Bundesregierung nun frei, die neue Approbationsordnung für Zahnärzte zu erlassen.

AVZ-Präsident Manfred Heckens dazu „Nach 64 Jahren ist mit der Ressourcen fehlleitenden und seit einigen Jahrzehnten schon völlig überflüssigen akademischen Handwerkerausbildung Schluss und die universitäre Lehre der Zahnärzte kann sich ausschließlich auf eine patientenfokussierte zahnmedizinisch-wissenschaftliche Hochschulausbildung konzentrieren.“ Das sei ein großer Schritt zur Verbesserung des Patientenschutzes und der Volksgesundheit.

Das Zahntechniker-Handwerk habe schon immer kritisiert, so Heckens, dass die zahnärztliche Ausbildung unnötig zahntechnisch-handwerklich überfrachtet sei, während für die Vermittlung der wissenschaftlich fundierten Beurteilung der einzugliedernden Zahntechnik bezüglich der zahnmedizinischen Rehabilitation des stomatognathen Systems des Patienten diese Zeit fehlt. Wenn jetzt, nach hoffentlich baldigem Erlass der Approbationsordnung für Zahnärzte, die Universitäten konsequent ihre Studienpläne entsprechend novellierten, dann könne die Approbationsordnung für Zahnärzte zum Wintersemester 2020/21 ihre Wirkung entfalten und schon in der zweiten Hälfte des kommenden Jahrzehnts stünden den Patienten die ersten danach ausgebildeten und geprüften Zahnärzte zur Verfügung, so Heckens.

Ansprechpartner

Heckens

Manfred Heckens
Präsident

Mobil: 0151 – 27 651 076

AVZ – Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V.
Unter den Linden 10
10117 Berlin

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