Berlin/Nürnberg/Mainz, 27. November 2018 „Zahnärzte hebeln mit Maschinen-Zahntechnik die amtliche Gebührenordnung (GOZ) aus und machen rechtswidrige Profite“. Der Arbeitgeberverband Zahntechnik (AVZ), Berlin, mit seinen Kooperationspartnern, der Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern, Nürnberg, und der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz, Mainz, führt ein dieser Tage bekannt gewordenes Beispiel an, in dem die von den Landeszahnärztekammern geduldete Praxis, dass zahntechnische Leistungen, die der Zahnarzt in seinem Praxislabor herstellt, nicht mit den tatsächlichen Kosten, sondern deutlich teurer den Patienten beziehungsweise Kostenträgern in Rechnung gestellt werden.
Die diesbezügliche Vorschrift der GOZ sei, so der Präsident des AVZ, Manfred Heckens, eindeutig. Für zahntechnische Leistungen, gleich ob aus dem gewerblichen Labor oder dem Praxislabor, habe der Zahnarzt nur für die jeweils tatsächlich ihm entstandenen Kosten einen Auslagenanspruch. Gewinne für das Besorgen der Zahntechnik, auch wenn der Zahnarzt sie in seinem Praxislabor selbst herstellt, sehe die Gebührenordnung in keinem Fall vor. Mit dem Einzug der CAD/CAM-Technik im Zahntechniker-Handwerk erfahre das Problem nun eine weitere Steigerung. Die Dental-Industrie biete den Zahnärzten kleinste CNC-Maschinen an, damit diese in den Praxen selbst CAD/CAM-Zahntechnik herstellen können. Dabei locke die Industrie Zahnärzte damit, statt der tatsächlich damit verbundenen Kosten, Preise, die weit über denen des Handwerks liegen, den Patienten in Rechnung zu stellen, so der AVZ-Präsident weiter.
Der Vortrag eines Zahnarztes auf einem Kongress eines CAD/CAM-Software-Herstellers Anfang November über dessen Erfahrungen mit CAD/CAM-Zahntechnik im Praxislabor, so Heckens, habe nun eine „neue ungeahnte Dimension“ des Problems eröffnet. Der Zahnarzt berichtete, so der AVZ-Präsident, dass er zusammen mit einem Assistenz-Zahnarzt jährlich zwischen 1 500 bis 1 800 Einheiten (Inlays, Onlays, Veneers, Kronen und Brücken) aus seinem Praxislabor benötige. Dazu habe er zuvor 160 000 Euro für die CAD/CAM-Ausstattung investiert, die er über sechs Jahre abschreibe. Er berechne den Patienten für eine Einheit im Schnitt 350 Euro und erziele so mit dem Praxislabor einen Umsatz von 600 000 Euro im Jahr. Die tatsächlichen Gesamtkosten betrügen 100 000 Euro, sodass er 500 000 Euro Gewinn pro Jahr mache.
„Wohlgemerkt nur mit der Maschinen-Zahntechnik, denn für die 1 500 bis 1 800 Einheiten berechnet der Zahnarzt ja auch noch das ihm zustehende Zahnarzt-Honorar etwa in gleicher Höhe. Da stockt einem der Atem. Die GOZ, die die Patienten vor Überforderung schützen soll, ist ausgehebelt. Wenn jetzt noch jemand glaubt, die Augen vor dem Problem verschließen zu können, der müsse sich schon fragen lassen, wie ein Zahntechniker-Handwerk in Deutschland existieren soll, wenn für dessen Leistungen der Zahnarzt nach dem Gesetz nur die gehabten Auslagen ersetzt bekommt, während er nach Anschaffung von Laborausrüstung ein Vermögen verdienen kann. Ganz abgesehen von dem finanziellen Schaden für die Patienten beziehungsweise Zahlungspflichtigen.“
Eine CAD/CAM-Einheit, so Heckens weiter, aus einem Labor des deutschen Zahntechniker-Handwerks koste rund 150 Euro. Dabei seien solche Restaurationen qualitativ in keiner Weise mit denen aus den kleinen Praxismaschinen zu vergleichen, abgesehen von dem handwerklichen Mehraufwand für Farbe und Funktion. Die Industrie empfehle den Zahnärzten trotzdem 370 Euro und mehr dafür zu berechnen und fordere so zum Verstoß gegen die GOZ auf. Der Absatz der Industrie floriere. Die Zahnärztekammern, die die Aufsicht über die Einhaltung der Gebührenordnung haben, schwiegen dazu, kritisiert der AVZ-Präsident.
Ansprechpartner
Manfred Heckens
Präsident
Mobil: 0151 – 27 651 076
AVZ – Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V.
Unter den Linden 10
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