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Parlamentarischer Abend in Berlin 15. März 2018

Parlamentarischer Abend 15.03.2018_1
Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. prangert Praxis der
Eigenzuweisung im Zahnarztlabor an.

Informations- und Gedankenaustausch in der Parlamentarischen Gesellschaft

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik – AVZ hat in Kooperation mit der Zahntechniker-Innung Nordbayern zu seinem jährlich stattfindenden Parlamentarischen Abend am 15. März in die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft in Berlin Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen. Unter der Schirmherrschaft des SPD-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Edgar Franke, Mitglied des Gesundheits-ausschusses, folgten zahlreiche Abgeordnete sowie Mitarbeiter aus den Abgeordnetenbüros und Laborinhaber aus dem gesamten Bundesgebiet der Einladung. Der AVZ hatte bei der Einladung bewusst provokant den Titel „Das zahnärztliche Labor – eine Goldgrube“ gewählt, um das politische Interesse zu wecken. Nachdrücklich sollte die allein in diesem Bereich nicht erfolgte Trennung von Verordnung und Leistungserbringung und der einhergehenden Probleme beim Patienten- und Verbraucherschutz durch die Nutzung von Gewinnoptimierungsoptionen durch die Vielzahl von Praxislabor Konstrukte ins Bewusstsein der Bundestags Abgeordneten gerückt werden.

Prof. Dr. Edgar Franke, dankte mit seinem Grußwort dem Präsidenten des AVZ für die umfassenden Informationen im Vorfeld und versicherte, auch zukünftig die enge Zusammenarbeit mit dem AVZ zu pflegen.

Der neue Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, CDU Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel, eröffnete mit seiner Begrüßung den Abend. Rüddel signalisierte, dass auch der neue Gesundheitsausschuss des 19. Bundestages ein offenes Ohr für die Belange des Zahntechniker-Handwerks haben wird. Auch in der für ihn neuen Funktion des Ausschussvorsitzenden. Er bedankte sich für die persönliche und engmaschige Information durch den AVZ und seinen Präsidenten Manfred Heckens.

Heckens begrüßte die anwesenden MdBs und Inhaber der gewerblichen zahntechnischen Betriebe. Er machte mit deutlichen Worten auf Verwerfungen im Patientenschutz durch zahnärztliche Praxis- und Eigenlaboratorien aufmerksam, die unter dem Deckmantel der Freiberuflichkeit den Weg in ein „gewinnoptimiertes“ Gewerbelabor beschreiten. „Dabei unterwerfen sie sich nicht“, so der AVZ-Präsident, „den gewerberechtlichen Pflichten und ignorieren die Grenzen der Freiberuflichkeit, wenn sie im Wege der Eigenzuweisung“ ihr Labor“ zu Lasten der Patienten mit lukrativen Aufträgen auslasten.“ Als besonders gravierende Verwerfung beschrieb Heckens die Chairside-Herstellung von festsitzendem Zahnersatz, welche Zahnmedizinische Fachangestellte in Schnellkursen innerhalb von eineinhalb Tagen an CAD-CAM-Chairside Anlagen erlernen. Die Professionalität und Individualität einer solchen Versorgung bleibe dabei vollständig auf der Strecke. Hierbei handelt es sich um Privatleistungen mit frei ausgehandeltem – besser festgesetztem – Preis, so Heckens.

Der AVZ sei auch angetreten solche Missstände anzuprangern und der Meisterqualität aus dem gewerblichen Labor wieder zur Geltung zu verhelfen. Diplom-Volkswirt Guido Braun von der Zahntechniker-Innung Nordbayern machte in seinem Vortrag darauf aufmerksam, dass die Herstellung von Zahnersatz durch den akademisch ausgebildeten Zahnarzt selbst vom Zahntechniker-Handwerk nicht in Frage gestellt werde. Das „Betreiben“ eines Praxislabors sei hingegen schwer von der Vorstellung eines Gewerbebetriebs zu trennen. Hier gehe es in den vielfältigen „Praxislabor-Derivaten“, „Phantom-Praxislaboren“ oder gar „Mietpraxislaboren“ allein um die Möglichkeit, mit zahntechnischen Produkten Geld zu verdienen. Und das, obwohl § 9 GOZ ausdrücklich normiere, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten für die zahntechnische Leistung als Auslagen gegenüber dem Patienten berechnet werden können. Gewinnerzielung durch die Erbringung zahntechnischer Leistungen sei danach kategorisch ausgeschlossen. Allerdings werde die Nichteinhaltung der Berufspflichten eines Zahnarztes durch die Kammergesetze nicht sanktioniert. Mit dieser Praxis der Berechnung von Preisen in ungeregelter Höhe durch Zahnärzte werde die GOZ in ihrer Funktion des Patienten-Überforderungsschutzes völlig ausgehöhlt. Es bedürfe einer Klarstellung, wer im System der privat- und vertragszahnärztlichen Versorgung zahntechnische Leistungen herstellen darf. Es sei eine Zumutung, vom Zahntechniker-Handwerk eine besondere Sozialpflichtigkeit einzufordern und es dann dem chancenlosen Wettbewerb mit Manufakturen aus Zahnärztehand oder Billiglohnländern auszusetzen. Im neuen Koalitionsvertrag sei eine Stärkung der nicht-akademischen Gesundheitsberufe vorgesehen, das sei im Hinblick auf das Zahntechniker-Handwerk dringend auch angezeigt, so Braun.

Zahntechnikermeister und Zahnarzt Dr. Peter M. Finke aus Erlangen stellte aus Sicht seiner beiden Qualifikationen klar, dass die Fertigung von Zahnersatz dem besonderen Schutz der Handwerksordnung durch die Meisterpräsenz im Labor unterworfen sei. Medizinprodukte könnten gravierende Gesundheitsschäden hervorrufen und seien deshalb nur von qualifizierten Personen herzustellen. Die Klarstellung, wer zahntechnische Leistungen liefern darf, sei unaufschiebbar. Man könne nicht auf der einen Seite von jungen Menschen eine mehr als 7-jährige zahnmedizinisch-feinhandwerkliche Ausbildung und eine anspruchsvolle Meisterprüfung verlangen, wenn man auf der anderen Seite die Zahntechnik durch Maschinen fertigen lasse, die von an einer an einem halben Wochenende ausgebildeten Zahnärztlichen Fachangestellten bedient werden darf. Dabei bleibe der Verbraucherschutz auf der Strecke. Ein Zahnarzt, der dem hippokratischen Eid unterworfen sei und sich allein der heilbehandelnden Tätigkeit verschrieben habe, dürfe nie zum Verkäufer degenerieren, da die Kontrolle durch den marktwirtschaftlichen Wettbewerb in einem solchen Fall völlig fehle. Der Zahnersatz aus Chairsidefertigung stellt nach seiner Ansicht eine Übervorteilung der Patienten dar. Hier müsse auch die Industrie in ihrem Marketing-Gebaren in die Schranken verwiesen werden. Der anschließende Meinungsaustausch bot den teilnehmenden Unternehmern Gelegenheit direkt mit den Bundestagsabgeordneten und ihren Mitarbeitern über die Situation ihrer Betriebe und der Nachwuchsförderung zu sprechen.

Ansprechpartner

Heckens

Manfred Heckens
Präsident

Mobil: 0151 – 27 651 076

AVZ – Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V.
Unter den Linden 10
10117 Berlin

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