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Unterstützungskampagne Rechtsgutachten

Sehr geehrte Damen und Herren,

das neue, ergänzende Rechtsgutachten der Professoren Dr. Detterbeck / Dr. Voit zum Thema „Zahntechnische Eigenlabore in zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren“ des AVZ ist zwischenzeitlich einer breiten Fachöffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern bekannt gemacht worden. Sie können als Laborinhaber das Gutachten unter www.avz-berlin.eu einsehen und abrufen.

Mit der Veröffentlichung des Gutachtens wurde die Frage aufgeworfen, was macht der Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. mit diesem Rechtsgutachten?

Für das deutsche Zahntechniker-Handwerk hat sich durch dieses neue Gutachten eine Situation und Chance zur Klärung eines nicht zu akzeptierenden unlauteren Wettbewerbszustandes ergeben.

Wenn wir es als benachteiligte gewerbliche Zahntechniker nicht zu erkennen vermögen, welche Veränderungen sich aus einem positiven Gerichtsurteil ergeben können und nicht klagen, wird diese Möglichkeit einer juristischen Klärung für immer verschenkt . Es wäre zu bedauern, wenn ein Kübel der Häme der „Z-MVZ Praxislabor-Gegenseite“ über den agierenden Zahntechnikern ausgegossen wird, nur weil ihnen der Mut oder das Engagement fehlt eine eigene aufrechte Rechtsposition zu beziehen und auch durchzusetzen.

Auch wird sich im Nachgang jeder Laborinhaber die Frage stellen müssen, wofür brauchen wir gewerblichen Zahntechniker überhaupt eine aktive Berufsvertretung, wenn sich niemand dafür interessiert.

Um es kurz auf einen Nenner zu bringen, der AVZ wird für die gewerblichen Dentallabore den Klageweg beschreiten und beabsichtigt durch eine Klage, einen Fall auch bis zum Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen. Aber diesen berufspolitisch und juristisch schwierigen Weg kann der Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. nicht ohne finanzielle Unterstützung des gewerblichen Zahntechniker-Handwerks vornehmen. Wenn die zugesicherten und unterstützenden Absichten vieler Labor-Unternehmer eintreffen, wird der Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V., das deutsche Zah ntechniker-Handwerk, durch eine ausgewiesene fachlich herausragende juristische Beratung zum Thema „Praxislabore im Z-MVZ“ begleiten.

Aus diesem Grunde möchte der Arbeitgeberverband Zahntechnik  e.V. den Finanzierungsweg einer „Unterstützungskampagne Rechtsgutachten“ gehen und die zahntechnischen Unternehmen in Deutschland um eine finanzielle Beteiligung bitten. Zuwendungen können ab sofort auf einem Konto der Commerzbank mit dem Stichwort „Rechtsklage“ IBAN DE96 5504 0022 0713 7144 00 geleistet werden. Sollten sich die Ergebnisse oder Erwartungen in der finanziellen Unterstützungshöhe im Rahmen der Solidaraktion „Rechtsklage“ nicht erfüllen, werden die bis dahin eingezahlten Beteiligungen an die Unterstützer zurückerstattet und das Vorhaben „Rechtsklage endgültig eingestellt“.

Das Zeitfenster für die Unterstützungsaktion bleibt bis einschließlich 31.Dezember 2020 geöffnet.

Ansprechpartner

Heckens

Manfred Heckens
Präsident

Mobil: 0151 – 27 651 076

AVZ – Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V.
Unter den Linden 10
10117 Berlin

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